1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten für alle Verträge zwischen der Gründerschiff UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, handelnd unter ihrer Marke HopsBeach (nachfolgend HopsBeach) und der Kundin bzw. dem Kunden über die Überlassung von Räumen oder Arbeitsplätzen im Gebäude Werner-von-Siemens-Str. 1 in 85296 Rohrbach (im Folgenden „Coworkingspace“). Die AGB gelten ferner für alle mit der Nutzung zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von HopsBeach, die nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind. Sollten diese AGB den Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, so haben diese AGB Vorrang.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen der AGB sowie entgegenstehende oder von den AGB abweichende Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur, wenn HopsBeach deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn HopsBeach in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Vertragsbedingungen der Kunden die geschuldeten Leistungen vorbehaltlos ausführt; hiermit ist kein stillschweigendes Anerkenntnis der Geltung der Vertragsbedingungen des Kunden verbunden.
2. Vertragsschluss und Laufzeit
2.1 Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot von HopsBeach verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an die Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß den nachfolgenden AGB zu unterbreiten. Das gilt nicht, sofern das Online-Buchungssystem annahmefähige, als solche bezeichnete Angebote von HopsBeach enthält.
Der Kunde hat in der für den Buchungsprozess vorgesehenen Eingabemaske auf der HopsBeach Website die für den Vertragsabschluss erforderlichen Pflichtangaben (Adressdaten, Telefonnummer, Zahlungsdaten, Email) einzutragen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar. Mit Absenden des Formulars wird lediglich per Mail eine Anfrage auf Abschluss eines Vertrages an HopsBeach gesendet.
Nur soweit das Online-Buchungssystem ausdrücklich annahmefähige Angebote enthält, kommt mit Anklicken der Schaltfläche „jetzt verbindlich buchen“ der Vertrag zustande.
Die diesen AGB angehängten Coworkingbedingungen werden ebenfalls Bestandteil des Vertrages.
2.2 Die Angebote von HopsBeach sind freibleibend, es sei denn, in dem Angebot ist etwas anderes bestimmt. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch HopsBeach oder durch beiderseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde zustande.
2.3 Die Vertragslaufzeit der Nutzungsverträge für die Coworking-Räumlichkeiten bemisst sich in der Regel, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf monatlicher Basis.
3. Kaution
Die Nutzung der Räumlichkeiten und Arbeitsplätze erfolgt ohne Leistung einer Kaution.
4. Vertragsgegenstand und Konkurrenzschutz
4.1 Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung von vollausgestatteten Arbeitsplätzen in Räumen des Coworkingspaces einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen sowie Einrichtungs- und sonstigen Ausstattungsgegenständen (nachfolgend: Inventar) zur Nutzung im Rahmen der gewerblichen, selbständigen oder angestellten beruflichen Tätigkeit des Kunden gegen Entgelt auf Zeit. Nutzungsgegenstand ist nach Maßgabe dieses Vertrages
- ein nur dem Typ nach bestimmter, nicht für den Kunden reservierter Arbeitsplatz im offenen Coworking Bereich mit Zugangsrecht an zwei Tagen die Woche (Flex-Desk 24/2),
- ein nur dem Typ nach bestimmter, nicht für den Kunden reservierter Arbeitsplatz im offenen Coworking Bereich (Flex-Desk 24/7),
- ein nach Typ und Lage im Objekt bestimmter, für den Kunden reservierter Arbeitsplatz im offenen Coworking Bereich (Fix-Desk, open space)
- ein nach Typ und Lage bestimmter, für den Kunden reservierter, räumlich abgetrennter Büroraum (Fix-Desk, room),
- ein nach Typ und Lage bestimmter, für den Kunden reservierter Meeting-/Konferenzraum (Conference Space) oder
- ein oder mehrere Räume bzw. Flächen zur Nutzung für eine Veranstaltung (Veranstaltungsraum).
4.2 Gegenstand des Vertrages ist darüber hinaus die Überlassung von Räumen (Konferenzraum, Seminarraum, Atrium) im Coworkingspace einschließlich der im Einzelfall zugehörigen Serviceleistungen nebst Einrichtungs- und sonstigen Ausstattungsgegenständen (nachfolgend Inventar) zur Nutzung im Rahmen von gewerblichen, ehrenamtlichen oder privaten Veranstaltungen.
4.3 Zur Mitnutzung überlassen sind die Arbeitsplätze sowie die Gemeinschaftsflächen, sofern sie nicht an Dritte vermietet sind oder von HopsBeach ausschließlich genutzt werden. Standardmäßig ist Leitungswasser, Sprudel, Tee und Kaffee im Nutzungsentgelt enthalten.
4.4 Zusätzliche Leistungen von HopsBeach (insbesondere die Vermietung technischen Equipments, zusätzliche Möblierung, Catering, Sekretariatsleistungen, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung) sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung und nach deren Maßgabe gesondert zu vergüten.
Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn im Coworkingspace Personal von HopsBeach präsent ist oder der Coworkingspace mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhut- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.
4.5 Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
4.6 Die Mitgliedschaft des HopsBeach Memberships ist persönlicher Natur und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
5. Nutzungsentgelt, Fälligkeit, Verzug, Beschränkung von Minderung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug
5.1 Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach dem von den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrages. Im Nutzungsentgelt sind die Betriebs- und Nebenkosten enthalten. Nicht enthalten sind vom Kunden zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen, die nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung separat zu vergüten sind.
5.2 Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist jeweils im Voraus zur Zahlung auf das entsprechende HopsBeach Konto fällig. Dasselbe gilt für alle sonstigen laufenden Zahlungen des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden am Ende eines Kalendermonats zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde den Arbeitsplatz nutzt oder die bestellten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
5.4 Das vereinbarte Nutzungsentgelt umfasst nur die Überlassung der Arbeitsplätze sowie der Veranstaltungsräume für die vereinbarte Zeit mit der vereinbarten Personenzahl, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Letzteren Falls ist für die Nutzung durch die überschießende Zahl an Personen eine gesonderte Vergütung geschuldet (Mehrpersonenzuschlag).
5.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist der zur Zahlung fällige Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Für nach Verzugseintritt erforderliche Mahnungen wird zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt unberührt und vorbehalten.
Kommt der Kunde mit der Zahlung von mindestens eines Nutzungsentgelts oder einem Betrag in entsprechender Höhe in Verzug, ist HopsBeach berechtigt, dem Kunden den Zugang zum Coworkingspace zu verweigern bis der Kunde alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber HopsBeach erfüllt hat. Weitergehende Ansprüche und sonstige Rechte von HopsBeach bleiben unberührt.
5.6 Der Kunde ist zu einer Minderung des Nutzungsentgeltes für die angemieteten Räume bzw. Arbeitsplätze nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Kunden auf Rückzahlung des Nutzungsentgeltes, das infolge eingetretener Minderung überzahlt worden ist.
5.7 Gegen Zahlungsansprüche von HopsBeach kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
5.8 Das Nutzungsentgelt sowie alle sonstigen vereinbarten Zahlungen verstehen sich in EURO (€) und zusätzlich der jeweiligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern die Preise nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgezeichnet sind.
6. Nutzung der Arbeitsplätze, Gemeinschaftsfläche, Veranstaltungsräume, Anzahl der Nutzenden, Ausschluss der Untervermietung
6.1 Die Nutzung ist nur zu dem vereinbarten Zweck gestattet.
6.2 Die Nutzung ist nur mit der vereinbarten Personenanzahl gestattet. Als Nutzer gelten der Kunde sowie alle Personen, die auf Einladung, mit Gestattung oder Duldung des Kunden die gemieteten Räume nutzen, insbesondere Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Gäste des Kunden (nachfolgend: „Nutzende“). Beim Coworkingspace ist eine Person pro Arbeitsplatz vereinbart. Bei Konferenzräumen ist die Personenzahl von der Größe des genutzten Raumes abhängig. Bei Veranstaltungen ist die Personenzahl von Art und Größe des Veranstaltungsraumes und Art der Veranstaltung abhängig, wobei die maximale Anzahl 199 Personen beträgt.
6.3 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von HopsBeach. Die Einwilligung ist für die vereinbarte Personenzahl widerruflich erteilt; der Widerruf ist zulässig, wenn hierfür in der Person eines Nutzers ein sachlicher Grund besteht.
7. Verhaltensregeln, Hausordnung und Sanktionen bei Verstoß
7.1 Der Kunde darf am Arbeitsplatz und den sonstigen Räumen einschließlich der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen keine Veränderungen vornehmen, insbesondere keine Um- und Einbauten oder Installationen. Die von Kunden bei Vertragsbeginn vorgefundene oder die vereinbarte Raumstellung und Platzierung des Inventars am Arbeitsplatz bzw. in den Konferenzräumen und dem sonstigen Objekt ist bindend. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von HopsBeach Änderungen vorzunehmen; das gilt auch für die Dekoration von Räumen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die HopsBeach durch die Verwendung dieser Materialien entstehen.
7.2 Der Kunde hat die Arbeitsplätze, die Allgemeinflächen, das Inventar und den sonstigen Coworkingspace, Konferenzraum und Veranstaltungsflächen pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen, was zu Beschädigungen führen könnte.
7.3 Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, das geeignet ist, andere Nutzende zu stören oder die Nutzung anderer Arbeitsplätze zu beeinträchtigen, insbesondere durch Lärm- und Geruchsentfaltung.
7.4 In dem gesamten Coworkingspace herrscht Rauchverbot, sofern HopsBeach nicht für bestimmte Bereiche, Anlässe oder Personen ausdrücklich etwas anderes gestattet. Für offenes Feuer gilt dasselbe. Bei Verstößen gegen das Feuer- oder Rauchverbot ist eine Vertragsstrafe von EUR 100,00 je Verstoß vereinbart; Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7.5 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist zulässig, sofern diese für den eigenen Verzehr innerhalb der nächsten sieben Tage bestimmt sind; das Lagern und das Zubereiten sind nur in der Küche oder den sonst hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet.
7.6 Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in dem Objekt anschließen oder sonst benutzen. Für das Zubereiten von Speisen und Getränken stehen ausschließlich die von HopsBeach in der Küche gestellten Einrichtungen und Gegenstände zur Verfügung.
7.7 Das Mitbringen von Tieren in den Coworkingspace ist nur mit dem Einverständnis von HopsBeach möglich.
7.8 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzer*innen in die Räumlichkeiten mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für deren Schutz, Verwahrung, Beaufsichtigung, Bewachung und Versicherung.
7.9 HopsBeach ist berechtigt, weitergehende Regeln zur Nutzung des Coworkingspaces, der Konferenzräume und des Atriums im Rahmen einer Hausordnung zu definieren; diese ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden.
7.10 Verstößt der Kunde oder seine Nutzenden gegen vorstehende Bestimmungen, kann HopsBeach den hierfür verantwortlichen Personen Hausverbot erteilen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann HopsBeach den Nutzungsvertrag fristlos kündigen.
8. Öffnungszeiten
Die Räumlichkeiten des Coworkingspaces HopsBeach sind durch einen elektronischen Schlüssel jederzeit (24/7) begehbar. Entsprechend der Nutzungspakete ist ein solcher Schlüssel enthalten.
9. Mitnutzung des Internetzugangs über WLAN, Einrichtung VLAN, Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung, Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen, Sanktionen bei Zuwiderhandlungen
9.1 HopsBeach unterhält in dem Coworkingspace einen Internetzugang über WLAN und gestattet dem Kunden für die Nutzungsdauer eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.
9.2 HopsBeach gewährleistet eine tatsächliche Verfügbarkeit von 96 %, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für übliche Zwecke. HopsBeach ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen. HopsBeach behält sich vor, nach billigem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). HopsBeach behält sich vor, den Betrieb des WLANs aus technischen Gründen zeitweise nach vorangehender Mitteilung abzuschalten.
9.3 Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. HopsBeach hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
9.4 Auf Wunsch des Kunden kann auch eine VLAN Verbindung bereitgestellt werden. Diese ist nicht Teil der grundsätzlichen Serviceleistungen und wird daher nur auf Anfrage gegen einen entsprechenden Aufpreis eingerichtet und unterhalten.
9.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. HopsBeach hat eine Firewall installiert, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für deren Funktionalität und Wirkung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden.
9.6 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
9.7 Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Kunde wird es außerdem unterlassen, über das WLAN
- sitten- oder rechtswidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten,
- Internetseiten mit pornografischem Inhalt jeder Art abzurufen,
- urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen),
- belästigende, jugendgefährdende, diskriminierende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
- Massen-Nachrichten (Spam) oder andere Formen unzulässiger Werbung zu verbreiten.
9.8 Verstößt der Kunde oder seine Nutzenden gegen vorstehende Bestimmungen, kann HopsBeach den Zugang des Kunden zum WLAN beschränken oder sperren.
9.9 Der Kunde stellt HopsBeach von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere auf Zahlung von Schadensersatz) frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden oder auf einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen beruhen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er dies HopsBeach unverzüglich anzuzeigen.
10. Behördliche Brandschutzvorschriften/andere Sicherheitsvorschriften/Installation von Dekorationsmaterial und bauliche Veränderungen / Renovierungen
10.1 Der Kunde stimmt der Einhaltung sämtlicher Brandschutzvorschriften von HopsBeach zu, insbesondere im Hinblick auf das Freihalten der Fluchtwege und der Einhaltung des Rauchverbotes. Sofern der Kunde Dekorationsmaterialien anbringt, müssen diese den behördlichen Brandschutzvorschriften entsprechen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass nicht mehr Personen Zugang zu den gebuchten Räumlichkeiten erhalten als nach den Regelungen und Vorschriften der Fläche zulässig sind. Die durch HopsBeach festgelegten maximalen Personenzahlen sind in dieser Hinsicht bindend. Im Fall einer Verletzung dieser Vorschriften lehnt HopsBeach jegliche Haftung ab. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder anderer Objekte an Wänden, Türen und Decken erfordert stets die vorherige Zustimmung von HopsBeach. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die HopsBeach durch die Verwendung dieser Materialien entstehen.
10.2 HopsBeach ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Gegenstände und oder des sonstigen Objekts im Innen- oder Außenbereich erforderlich sind. HopsBeach wird sich darum bemühen, dass derartige Maßnahmen nicht zur Unzeit erfolgen.
11. Betreten der Räumlichkeiten durch HopsBeach
HopsBeach ist berechtigt, die Räumlichkeiten während der allgemeinen Öffnungszeiten des Objekts, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. HopsBeach wird den Kunden hiervon rechtzeitig vorher unterrichten. Bei Gefahr im Verzug kann HopsBeach die Räumlichkeiten zu jeder Tages- und Nachtzeit und ohne vorherige Unterrichtung betreten.
12. Haftung des Kunden, Freistellung von HopsBeach durch den Kunden
12.1 Der Kunde haftet gegenüber HopsBeach nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine strengere Haftung vereinbart worden ist. Für ein Verschulden seiner Nutzer haftet der Kunde wie für eigenes Verschulden.
12.2 Bei der Vermietung von Kulturflächen für eine Veranstaltung des Kunden hat dieser zu gewährleisten, dass die durch Gesetz (insbesondere BImSchG), Rechtsverordnung (insbesondere TA-Lärm) oder behördlicherseits vorgegebenen Lärmgrenzwerte (tags und nachts) eingehalten werden. Der Kunde hat die Einhaltung zu überwachen und zu dokumentieren.
Der Kunde ist alleiniger Veranstalter der Veranstaltung und garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung. Er hat sicherzustellen, dass die sonstigen rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden.
Der Kunde stellt HopsBeach bei Verstößen von allen Ansprüchen Dritter und für deren Abwehr anfallender Kosten auf erstes Anfordern frei, es sei denn der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
12.3 Sofern HopsBeach für den Kunden Post (gleich welcher Art und Form) annimmt, bearbeitet, verwahrt oder versendet, stellt der Kunde HopsBeach von allen Ansprüchen Dritter und für deren Abwehr anfallenden Kosten auf erstes Anfordern frei, die diese gegen HopsBeach aufgrund des Inhalts der Post erheben.
13. Haftung von HopsBeach gegenüber dem Kunden
13.1 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.
13.2 HopsBeach leistet keine Gewähr dafür, dass die überlassenen Räumlichkeiten der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderen arbeitsrechtlichen oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffenden Vorschriften entsprechen.
13.3 HopsBeach leistet bei der Vermietung von Konferenzräumen und Veranstaltungsräumen keine Gewähr für die Erteilung und den Fortbestand der für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder sonstigen Verwaltungsakte.
13.4 HopsBeach haftet nur für sein eigenes Verhalten (Tun oder Unterlassen) sowie das seiner Erfüllungsgehilfen. HopsBeach haftet nicht für das Verhalten Dritter (insbesondere anderer Nutzende).
13.5 HopsBeach haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Übernahme von Garantien, bei Arglist, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen haftet HopsBeach dem Kunden bei (einfach oder leicht) fahrlässigem Verhalten nur, wenn (i) eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder (ii) ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“).
Im Übrigen haftet HopsBeach nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.6 Außer bei einer Haftung für Personenschäden sowie für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf die vom Kunden im Rahmen des Vertrages zu leistende Bruttogesamtvergütung.
13.7 Im Übrigen ist eine Haftung von HopsBeach ausgeschlossen.
13.8 HopsBeach kann jederzeit den Beweis einer angemessenen Versicherung seitens des Kunden verlangen.
14. Vertragsbeendigung, Kündigung, Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung
14.1 Geht HopsBeach die Erklärung einer Stornierung für einen Arbeitsplatz/Veranstaltungsraum/Büroraum
• bis zum 10. Werktag (Montag-Freitag) vor Nutzungsbeginn ein, ist die Stornierung kostenfrei
• bis zum 5. Werktag vor Nutzungsbeginn ein, sind 50% der vereinbarten Vergütung fällig
• bis zum 2. Werktag vor Nutzungsbeginn ein, sind 70% der vereinbarten Vergütung fällig
• bei einer späteren Stornierung sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig
14.2 Ist der Nutzungsvertrag für einen Arbeitsplatz oder Büroraum auf bestimmte Zeit geschlossen, ist während dieser die ordentliche Kündigung wechselseitig ausgeschlossen.
14.3 Ist der Nutzungsvertrag für einen Arbeitsplatz oder Büroraum auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
14.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Besteht der wichtige Grund in einem vertragswidrigen Verhalten (Tun oder Unterlassen), ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Abhilfefrist bzw. Abmahnung sind entbehrlich, wenn der Kunde eine Änderung seines Verhaltens endgültig ernsthaft verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Ein wichtiger Grund liegt für HopsBeach insbesondere vor,
- wenn eine unbefugte Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung gemäß Ziffer 6.3 vorliegt;
- bei Verstoß gegen die Nutzungs- und Verhaltensregeln gemäß vorstehenden Ziffern 6 oder 7;
- wenn HopsBeach von Umständen Kenntnis erlangt, nach denen sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben.
- Eine Kulturfläche unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht worden ist, insbesondere über die Person des Veranstalters oder Zwecks;
- aufgrund von Tatsachen der begründete Verdacht besteht, dass die auf der Kulturfläche geplante Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Coworking-Spaces oder das Ansehen der HopsBeach in der Öffentlichkeit gefährdet.
14.5 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Gebrauch der Arbeitsplätze bzw. Räumlichkeiten fort, verlängert sich das Vertragsverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
15. Pflichten bei Beendigung, Ersatzvornahmekosten / Servicepauschale, Nutzungsentschädigung
15.1 Der Kunde hat bei Beendigung des Vertrags den Arbeitsplatz vollständig geräumt, besenrein, in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Tut der Kunde dies nicht, kann HopsBeach ohne vorherige Mahnung den geschuldeten Zustand auf Kosten des Kunden herstellen; in diesem Fall schuldet der Kunde zusätzlich eine Servicepauschale in Höhe von 20% der Netto-Herstellungskosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass HopsBeach geringere Aufwendungen hatte.
15.2 Zurückgelassene Gegenstände wird HopsBeach auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern. Ist die Entfernung oder Einlagerung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann HopsBeach die Gegenstände im Coworkingspace belassen und für die Dauer des Verbleibs das vereinbarte Nutzungsentgelt als Nutzungsentschädigung berechnen.
15.3 Gibt der Kunde den Arbeitsplatz bzw. die Veranstaltungsräumlichkeiten bei Vertragsende nicht in vertragsgemäßem Zustand zurück, ist Nutzungsentschädigung geschuldet. Diese beträgt mindestens das vereinbarte Nutzungsentgelt.
16. Druckerzeugnisse/Medienanzeigen
Jegliche Verwendung von Logos und Bildern von HopsBeach durch den Kunden erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis von HopsBeach. Soweit die Veröffentlichung von Logos und Bildern ohne Einverständnis erfolgt, kann HopsBeach vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die HopsBeach durch die Verwendung dieser Logos und Bilder entstehen.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstandvereinbarung, Schriftformklausel, Erfüllungsort
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 306 BGB bleibt unberührt.
17.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die zwischen HopsBeach und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie von HopsBeach im Einzelfall zu erteilende Zustimmungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für diese Klausel. Nicht die Schriftform wahrende Änderungen sind unwirksam.
17.4 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von HopsBeach (Rohrbach a.d. Ilm).
17.5 Ist der Kunde Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der Betreiberin, mithin Konstanz, vereinbart. Dies gilt nicht so weit ein anderer Gerichtsstand zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
18. Beitrittsvereinbarung & Coworking Regeln
HopsBeach Beitrittsvereinbarung und die Coworking Regeln sind Bestandteile der Geschäftsbedingungen.
19. Datenschutzhinweise
19.1 Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist HopsBeach, vertreten durch die Gründerschiff UG & Co. KG, Brückengasse 1b in 78462 Konstanz, vertreten durch Moritz Meidert und Anika Frischknecht, Tel. 07531 5848360, e-mail: hafenmeisterei@gruenderschiff.de
19.2 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Vertrages mit HopsBeach werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Soweit der Kunde personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden diese nur zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, für die technische Administration und zur Beantwortung seiner Anfragen verwendet.
Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, -übergabe oder -beendigung und/oder dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Soweit HopsBeach zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
19.3 Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist, wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist oder wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung der Daten widerruft.
Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird HopsBeach auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, HopsBeach über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten genügt eine einfache Nachricht. Dazu können die unter Ziffer IX.1 angegebenen Kontaktdaten verwendet werden, ohne dass andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten.